Dienstplan 2024
Die Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste werden ausschließlich von Apothekerinnen und Apothekern geleistet.
Gebühren für den Apotheken-Nachtdienst und an Feiertagen
- Zwischen 20:00 und 08:00 Uhr beträgt die Gebühr € 3,80 (inkl. USt.).
- An Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 und 20:00 Uhr beträgt sie € 1,30 (inkl. USt.).
Kostenübernahme durch Krankenkassen
- Gemäß Österreichischer Arzneitaxeverordnung 1962 in der geltenden Fassung.
- Bei entsprechendem Vermerk durch den verschreibenden Arzt auf dem Kassenrezept wird die Bezahlung ihres Beitrages von den Krankenkassen übernommen.
Gebühren für den Apotheken-Nachtdienst und an Feiertagen
- Zwischen 20:00 und 08:00 Uhr beträgt die Gebühr € 3,80 (inkl. USt.).
- An Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 und 20:00 Uhr beträgt sie € 1,30 (inkl. USt.).
Kostenübernahme durch Krankenkassen
- Gemäß Österreichischer Arzneitaxeverordnung 1962 in der geltenden Fassung.
- Bei entsprechendem Vermerk durch den verschreibenden Arzt auf dem Kassenrezept wird die Bezahlung ihres Beitrages von den Krankenkassen übernommen.