Dienstplan 2024
- Die Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste werden ausschließlich von Apothekerinnen und Apothekern geleistet.
- Ihr Beitrag dazu beträgt bei Inanspruchnahme einer dienstbereiten Apotheke ab 1. Jänner 2012:
zwischen 20 Uhr und 8 Uhr € 3,80 (inkl. Ust.)
an Sonn- und Feiertagen
zwischen 8 Uhr und 20 Uhr € 1,30 (inkl. Ust.)
Gemäß Österreichischer Arzneitaxeverordnung 1962 in der geltenden Fassung.
Bei entsprechendem Vermerk durch den verschreibenden Arzt auf dem Kassenrezept wird die Bezahlung ihres Beitrages von den Krankenkassen übernommen.