Dienstplan 2023

  • Die Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste werden ausschließlich von Apothekerinnen und Apothekern geleistet.

  • Ihr Beitrag dazu beträgt bei Inanspruchnahme einer dienstbereiten Apotheke ab 1. Jänner 2012:
    zwischen 20 Uhr und 8 Uhr                     € 3,80 (inkl. Ust.)
    an Sonn- und Feiertagen
    zwischen 8 Uhr und 20 Uhr                      € 1,30 (inkl. Ust.)
               
    Gemäß Österreichischer Arzneitaxeverordnung 1962 in der geltenden Fassung.
    Bei entsprechendem Vermerk durch den verschreibenden Arzt auf dem Kassenrezept wird die Bezahlung ihres Beitrages von den Krankenkassen übernommen.

 

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Wir haben eine neue Nahrungsergänzung Eigenmarke in unser Sortiment aufgenommen!
Wir beraten Sie sehr gerne darüber und freuen uns Ihnen die Produkte präsentieren zu können! Kommen Sie einfach bei uns in der Stadtapotheke Rottenmann vorbei.