Dienstplan 2024

  • Die Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste werden ausschließlich von Apothekerinnen und Apothekern geleistet.

  • Ihr Beitrag dazu beträgt bei Inanspruchnahme einer dienstbereiten Apotheke ab 1. Jänner 2012:
    zwischen 20 Uhr und 8 Uhr                     € 3,80 (inkl. Ust.)
    an Sonn- und Feiertagen
    zwischen 8 Uhr und 20 Uhr                      € 1,30 (inkl. Ust.)
               
    Gemäß Österreichischer Arzneitaxeverordnung 1962 in der geltenden Fassung.
    Bei entsprechendem Vermerk durch den verschreibenden Arzt auf dem Kassenrezept wird die Bezahlung ihres Beitrages von den Krankenkassen übernommen.

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